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   OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2022 - 12 N 242.21   

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https://dejure.org/2022,2252
OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2022 - 12 N 242.21 (https://dejure.org/2022,2252)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.01.2022 - 12 N 242.21 (https://dejure.org/2022,2252)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Januar 2022 - 12 N 242.21 (https://dejure.org/2022,2252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 19 ff StUG, § 32 Abs 1 Nr 3 StUG, § 34 Abs 1 StUG
    Journalistischer Medienzugang; politische und historische Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes; fehlende Anhaltspunkte für Konspiration

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 19 ff StUG, § 32ff StUG, § 34 Abs 1 StUG
    Staatssicherheitsdienst; Unterlagen; personenbezogene Unterlagen; Medienzugang; Journalistin; Recherche; Rechercherahmen; politische und historische Aufarbeitung; Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes; Netzwerk; Seilschaft; inoffizielle Mitarbeiter; Konspiration: ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2022 - 12 N 242.21
    Ernstliche Richtigkeitszweifel sind begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 - juris Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2022 - 12 N 242.21
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung in ihrem Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 19; zur Ergebnisrichtigkeit: BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 23.06.2004 - 3 C 41.03

    Stasi-Unterlagen-Gesetz; Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen; Ausspähung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2022 - 12 N 242.21
    Die Klägerin hält die einen Anspruch auf Einsicht nach § 3b BArchivG i.V.m. §§ 34, 32 Abs. 1 StUG ausschließende Annahme des Verwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. März 2002 - 3 C 46.01 - BVerwGE 116, 104, juris Rn. 23 und vom 23. Juni 2004 - 3 C 41.03 - BVerwGE 121, 115, juris Rn. 52) für fehlerhaft, sie verfolge mit ihrem Einsichtsbegehren nicht den Zweck der politischen und historischen Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes oder der Herrschaftsmechanismen der ehemaligen DDR.
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2022 - 12 N 242.21
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung in ihrem Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 19; zur Ergebnisrichtigkeit: BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 46.01

    Herausgabe von Stasi-Unterlagen; Opferschutz; personenbezogene Informationen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2022 - 12 N 242.21
    Die Klägerin hält die einen Anspruch auf Einsicht nach § 3b BArchivG i.V.m. §§ 34, 32 Abs. 1 StUG ausschließende Annahme des Verwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. März 2002 - 3 C 46.01 - BVerwGE 116, 104, juris Rn. 23 und vom 23. Juni 2004 - 3 C 41.03 - BVerwGE 121, 115, juris Rn. 52) für fehlerhaft, sie verfolge mit ihrem Einsichtsbegehren nicht den Zweck der politischen und historischen Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes oder der Herrschaftsmechanismen der ehemaligen DDR.
  • BFH, 16.06.2020 - VIII B 151/19

    Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung bei Mandatsniederlegung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2022 - 12 N 242.21
    Auf die mit dem Zulassungsvorbringen benannte Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 16. Juni 2020 - VIII B 151/19 - BFHE 268, 534, juris) kann sich die Klägerin für das Vorliegen eines Verfahrensfehlers ohnehin nicht berufen, weil sie tatsächlich anders gelagert ist.
  • VGH Bayern, 21.08.2019 - 5 ZB 18.1226

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2022 - 12 N 242.21
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen darlegen, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (VGH München, Beschluss vom 21. August 2019 - 5 ZB 18.1226 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.01.2021 - 8 B 31.20

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2022 - 12 N 242.21
    Abgesehen davon setzt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlende Vertretung bzw. Gelegenheit zum eigenen Vortrag voraus, dass mit der Rüge die Möglichkeit des Beruhens der angefochtenen Entscheidung auf dem geltend gemachten Verfahrensfehler darlegt wird (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2021 - 8 B 31.20 - juris Rn. 8).
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